Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei weitem nicht aus, wenn Sie heute zum Pflegefall werden.
Mit der NÜRNBERGER PflegeRente können Sie finanziell vorsorgen. Ganz nach Ihren Vorstellungen.
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Weitere Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit
Für eine Einstufung in die Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt, mindestens fünf Stunden betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden betragen muss.
Ein nächtlicher Grundpflegebedarf bedeutet, dass jede Nacht bei einer oder mehreren grundpflegerischen Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Hilfe benötigt und die Nachtruhe des Pflegenden dabei unterbrochen wird.
Die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe werden durch ein ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt. Kein Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung wird durch eine kurzfristige Pflegebedürftigkeit ausgelöst (z.B. acht Wochen Hilfebedarf nach einer Oberschenkelfraktur).
Pflegebedürftigen steigt schneller als erwartet.